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Ferienwohnungen Marlies Müller
Der Deichhof - Besondere Atmosphäre direkt am Deich
 

Kurbeitrag

Wussten Sie eigentlich...

 

... dass die Kurabgabe von der Kurverwaltung Land Wursten ausschließlich zur Schaffung, Pflege und Erhaltung der touristischen Infrastruktur erhoben wird?

 

... dass die Kurabgabe grundsätzlich nur zweckgebunden – nämlich für touristische Projekte – ausgegeben werden darf? Und dass damit der Begriff „Kurtaxe“ (Taxe=Steuer) eigentlich falsch ist, da er von seiner Rechtsgrundlage keine zweckgebundene Ausgabe fordert?

 

... dass es falsch ist, dass nur in Deutschland Kurabgaben erhoben werden? Auch in vielen anderen europäischen Ländern wird ein Kurbeitrag eingezogen. Dort wird dieser jedoch beispielsweise bereits in den Übernachtungspreis mit einkalkuliert oder z. B. über die Mehrwertsteuer abgeführt. Somit erfährt der Gast häufig nicht, dass er Kurabgabe – wenn auch indirekt – zahlt.

Die Kurbeitragssatzung

Erste_Aenderungssatzung_der_Kurbeitragssatzung_2010.pdf

Die zur Zeit gültige Kurbeitragssatzung der Samtgemeinde Land Wursten

Kurbeitragssatzung_2012.pdf


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