Kurbeitrag
Wussten Sie eigentlich...
... dass die Kurabgabe von der Kurverwaltung Land Wursten ausschließlich zur Schaffung, Pflege und Erhaltung der touristischen Infrastruktur erhoben wird?
... dass die Kurabgabe grundsätzlich nur zweckgebunden – nämlich für touristische Projekte – ausgegeben werden darf? Und dass damit der Begriff „Kurtaxe“ (Taxe=Steuer) eigentlich falsch ist, da er von seiner Rechtsgrundlage keine zweckgebundene Ausgabe fordert?
... dass es falsch ist, dass nur in Deutschland Kurabgaben erhoben werden? Auch in vielen anderen europäischen Ländern wird ein Kurbeitrag eingezogen. Dort wird dieser jedoch beispielsweise bereits in den Übernachtungspreis mit einkalkuliert oder z. B. über die Mehrwertsteuer abgeführt. Somit erfährt der Gast häufig nicht, dass er Kurabgabe – wenn auch indirekt – zahlt.
Die Kurbeitragssatzung
Erste_Aenderungssatzung_der_Kurbeitragssatzung_2010.pdf Die zur Zeit gültige Kurbeitragssatzung der Samtgemeinde Land Wursten | |







